Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Der Entwurf sieht die Einführung eines Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus als neue Gestaltungskomponenten des Elterngeldes insbesondere für jene Eltern vor, die während des Elterngeldbezugs teilzeitbeschäftigt sind. Zudem soll die Inanspruchnahme der Elternzeit sowie einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit im Interesse der Eltern flexibler gestaltet werden. Der Familienbund der Katholiken unterstützt das Anliegen des Entwurfs, Eltern die gleichmäßige Aufteilung der Aufgaben in Beruf und Familie zu erleichtern und ihnen in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder mehr Zeit für die Familie zu geben.
Die Einführung des Elterngeld Plus wird als ein Beitrag für die Stärkung der Wahlfreiheit von Familien im Hinblick auf die Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit begrüßt. Nachteile des Elterngeldrechts für Eltern, die teilzeitbeschäftigt sind, werden abgebaut. Der Partnerschaftsbonus, der nur gewährt werden soll, wenn beide Eltern parallel zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, ist jedoch nicht sachgerecht. In der Praxis wird er aufgrund der engen Voraussetzungen, die gleichzeitig in zwei Arbeitsverhältnissen erfüllt sein müssen, nur für sehr wenige Familien nutzbar sein. Soll dem Anliegen des Entwurfs, Eltern mehr Zeit für Familie zu geben, tatsächlich entsprochen werden, bedarf es zumindest eines erheblich breiteren Korridors. Die geplanten Flexibilisierungen bei der Elternzeit unterstützt der Familienbund. Sie erweitern die Gestaltungsspielräume von Eltern.
Der Familienbund kritisiert, dass der Entwurf zahlreiche Verschlechterungen des Elterngeldrechts für Familien enthält. Der Wegfall der Elterngeldansprüche für Zwillings- und Mehrlingskinder negiert den deutlich höheren Betreuungs- und Finanzbedarf in diesen spezifischen Situationen. Die Einschränkung bei der Nichtberücksichtigung von Elterngeldbezugsmonaten für künftige Bemessungszeiträume führt zu Einbußen bei Elterngeldansprüchen für später geborene Kinder. Der Wegfall der Verlängerungsoption bei der Auszahlung des Elterngeldes und die dafür vorgesehene Möglichkeit des Bezugs von Elterngeld Plus erweist sich in doppelter Weise als finanziell nachteilig für Familien: der Elterngeldanspruch fällt bei einer Erwerbstätigkeit im zweiten Lebensjahr geringer aus, und das Elterngeld für spätere Kinder wird durch Anrechnung gemindert, wenn sie „zu früh“ auf die Welt kommen. Die Neuregelungen werden insoweit abgelehnt.
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