Karlsruhe: Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften verfassungswidrig – Richter stärken Ehegattensplitting
Das Bundesverfassungsgerichtes hat die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beim Ehegattensplitting als verfassungswidrig festgestellt. Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussionen um Begrenzung oder Abschaffung des Ehegattensplittings erhält die Entscheidung ein besonderes Gewicht: „Das Ehegattensplitting wird ausdrücklich als eine sachgerechte Besteuerung der Ehe bestätigt“, sagte Elisabeth Bußmann, die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken.
So stellt das Gericht in seiner Begründung fest, dass das Splittingverfahren den Spielraum der Ehepartner bei der Aufgabenverteilung innerhalb der Ehe erweitert und deshalb auch als Regelung angesehen wird, die vor allem für Familien gedacht ist, in denen ein Ehepartner wegen Familienarbeit (d. h. wegen Kindererziehung oder Pflege) nicht oder nur teilweise erwerbstätig ist. Eherecht und Lebenspartnerschaftsgesetz geben dabei den Partnern „Gestaltungsfreiheit im Hinblick auf ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung“ und gehen „von der Gleichwertigkeit von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit aus.“ Nun ist der Gesetzgeber gefordert, unverzüglich eine Neuregelung zu treffen.
V.i.S.d.P. Claudia Hagen
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