Berlin, den 13. Mai 2019 – Der Familienbund der Katholiken macht auf die berechtigte Skepsis des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof gegenüber einer Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aufmerksam. „Die Kinder haben Grundrechte, sie haben alle Grundrechte“, betonte Kirchhof dieser Tage in einem Interview gegenüber dem Hörfunksender swr 2. „Wir müssen nicht neue Grundrechte ausdenken, sondern wir müssen die Wahrnehmung der Kinderrechte stärken. Das tun wir im Wesentlichen, wenn wir gewährleisten würden, dass Eltern, die ein Kind bekommen, dadurch stärker werden und nicht schwächer werden.“ Um das zu erreichen, sprach sich Kirchhoff für „ein bemerkenswertes Kindergeld“ aus. Außerdem bräuchten Eltern die Garantie, den Beruf ohne Einbußen unterbrechen zu können. Das wären "die großen Maßnahmen", die den Kindern zu Gute kämen. Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann sagte dazu heute in Berlin: „Kirchhofs Einschätzungen legen zu Recht den Finger auf die offenen Wunden der aktuellen Familienpolitik und bestätigen die familienpolitischen Positionen des Familienbundes der Katholiken.“
„Familien brauchen eine konkrete und engagierte Förderpolitik und nicht die Ergänzung von existierenden Grundrechten durch symbolträchtige aber weithin folgenlose Kinderrechte“, sagte Hoffmann weiter. „Konkret muss sich das in deutlich höheren finanziellen Familienleistungen zeigen und einer neuen und visionären Zeitpolitik für Familien. So lässt das vom Deutschen Bundestag im Oktober 2018 verabschiedete Brückenteilzeitgesetz die meisten Familien im Regen stehen: All jene, die seit Jahren in der Teilzeitfalle hängen ebenso wie jene, die in kleinen Unternehmen unterhalb der im Gesetz vorgegebenen Personalgrenzen arbeiten, bleiben von familienfreundlichen Arbeitszeitrege-lungen ausgeschlossen. Hinzu kommt: Es behandelt sozial unterschiedliche Motive für eine berufliche Auszeit gleichwertig, zum Beispiel den Golfspieler, der sein Handicap verbessern will, mit Eltern, die ihre Kinder oder in die Jahre gekommenen Eltern pflegen wollen. Sozialer Anspruch sieht anders aus.“
„Deutschlands Mütter, Väter und Kinder haben entschieden mehr verdient“
Mit Blick auf die von der Koalition geplante Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz sagte Hoffmann: „Kinder genießen in Deutschland einen umfassenden Schutz durch das Grundgesetz. Besonnene Verfassungsrichter haben die Grundrechte für Kinder seit den Anfängen der Bundesrepublik in zahlreichen Urteilen ausbuchstabiert und weiter gestärkt. 1992 ist Deutschland der UN-Kinderrechtskonvention beigetreten, dem weltweiten Übereinkommen zur Wahrung von Kinderrechten. Das umfassende und anerkannte Schutzkonzept Deutschlands zugunsten von Kindern, basierend auf der Verfassung, konkretisierender Rechtsprechung und dem Abkommen der UN, setzt Maßstäbe. Es trägt der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern Rechnung. Und der großen Bedeutung von Kindern für unsere Gesellschaft. Kinderrechte ins Grundgesetz? – Das ist wirkungslose Symbolpolitik. Deutschlands Mütter, Väter und Kinder haben entschieden mehr verdient.“
Lesen Sie hier die Position des Familienbundes der Katholiken gegen die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.
Lesen Sie hier das Konzept des Familienbundes der Katholiken für ein reformiertes Kindergeld.