Familienbund fordert stärkere Unterstützung der Familien bei der Begleitung sterbender Angehöriger
Angesichts der aktuellen Debatte um Beihilfe zum Suizid fordert der Familienbund der Katholiken mehr Anerkennung und eine bessere Honorierung der Rolle der Familien bei der Sterbebegleitung. Der Hauptausschuss des Familienbundes setzt sich in einem am 19. Juni verabschiedeten Beschluss außerdem für ein strafrechtliches Verbot aller Formen der auf Wiederholung angelegten Beihilfe zum Suizid ein.
Die Begleitung durch die Familie trägt maßgeblich dazu bei, dass Menschen würdevoll und gut umsorgt sterben können. Familien brauchen Unterstützung und Wertschätzung sowie Ermutigung bei der Annahme der Sterbebegleitung. Deshalb fordert der Familienbund weitere unterstützende und entlastende Hilfen. Dazu zählen der Ausbau und die Finanzierung der Beratung für pflegende Angehörige, der Ausbau und die Finanzierung der Kurzzeitpflege und der ambulanten und stationären Hospizdienste, die Finanzierung der Qualifizierung ehrenamtlicher Hospizhelfer/innen durch öffentliche Förderung, ausreichende finanzielle Unterstützung (sozial schwächerer) pflegender Angehöriger sowie Räume und Angebote der Sterbe- und Trauerbegleitung in allen Krankenhäusern und Heimen. Die Regelungen des Pflege- und des Familienpflegezeitgesetzes zum Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung und zur Lohnersatzleistung müssen nachgebessert werden. Für eine gute Sterbebegleitung brauchen Familien außerdem Zeit. Forderungen zur Zeitpolitik müssen deshalb immer auch die Sterbebegleitung einbeziehen. Der Familienbund setzt sich außerdem für eine Stärkung einer Sterbe- und Trauerkultur ein, die den Gesamtzusammenhang von Leben, Sterben und Tod deutlich macht. Der Hauptausschuss des Familienbundes begrüßt die geplanten Verbesserungen für die Palliativmedizin und die Hospizversorgung, weist aber darauf hin, dass diese kein Ersatz für Familie sind.
Der Familienbund hält die derzeitige Rechtslage in Bezug auf Einzelfälle der Suizidbeihilfe für richtig. Konfliktlagen von Angehörigen und Ärzten wird dadurch angemessen Rechnung getragen. Alle Formen der auf Wiederholung angelegten Beihilfe zum Suizid lehnt der Familienbund jedoch ab und fordert den Gesetzgeber auf, diese strafrechtlich zu verbieten.
V.i.S.d.P. Claudia Hagen