Abschaffung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
Der Familienbund der Katholiken hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Richter die Abschaffung der alten Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt haben, begrüßt.
„Familien sind stärker als Haushalte ohne Kinder darauf angewiesen, in einer familienfreundlichen Umgebung zu wohnen. Sie können es sich häufig auch gar nicht leisten, die hohen Mieten in den Innenstädten zu bezahlen. Familien wohnen deshalb häufiger am Stadtrand oder in ländlichen Gebieten und sind zum Erreichen des Arbeitsplatzes zwingend auf einen PKW angewiesen. Darüber hinaus sind Familien auch schon durch die hohen Spritpreise stärker belastet, da viele Wege mit Kindern nur mit dem Auto zurückgelegt werden können“, so die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, Elisabeth Bußmann.
„Für die Familien ist das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts daher eine positive Nachricht“, so Bußmann, „denn nun können sie mit Nachzahlungen für den Zeitraum der vergangenen zwei Jahre seit Abschaffung der alten Pendlerpauschale rechnen. So wird zumindest an dieser kleinen Stelle den Familien Geld zurückgegeben, auf das sie einen Anspruch haben.“