Ausführliche Beratung betroffener Eltern und dreitätige Bedenkzeit
Die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, Elisabeth Bußmann, hat sich in der Debatte um die Neuregelung für Spätabtreibungen für eine gesetzlich verankerte Beratungspflicht vor und nach pränataldiagnostischen Untersuchungen ausgesprochen.
„Eltern benötigen vor einer so existenziellen Entscheidung unbedingt eine ganzheitlich Beratung und umfassende Information über das Leben mit einem behinderten Kind. Unsere derzeitige Praxis entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Schutz des ungeborenen Lebens und setzt Frauen und Paare unter Druck“, sagte Elisabeth Bußmann heute in Berlin.
Eine professionsübergreifende Zusammenarbeit zwischen Ärzten und psychosozialen Beratungsstellen sei unverzichtbar, um Eltern in ihrer Entscheidungskompetenz zu stärken. Auch eine dreitägige Bedenkzeit für die Eltern sei sinnvoll, sagte die Präsidentin des größten deutschen Familienverbandes. Sie forderte den Bundestag auf, jetzt entsprechende Regelungen in das Schwangerschaftskonfliktgesetz aufzunehmen. „Der Bundestag beschäftigt sich seit zwei Legislaturperioden mit einer Neuregelung der Spätabtreibungen. Es ist höchste Zeit für eine Lösung“, so Bußmann.