Der Familienbund der Katholiken im Bistum Osnabrück kritisiert die aktuelle Praxis der Regelungen zum Familiennachzug von geflüchteten Menschen. Der Schutz von Ehe und Familie, der durch das Grundgesetz garantiert werde, dürfe nicht bei denen enden, die sich aus Sorge um ihr Leben auf den Weg zu uns machten, so die Delegierten der Mitgliederversammlung des Familienbundes der Katholiken am 25. Mai in der Katholischen LandvolkHochschule Oesede in einem einstimmigen Beschluss. Außerdem verabschiedete die Versammlung eine neue Vorstandsstruktur und wählte die Vorsitzenden.
Im Rahmen eines Studienteils mit Margret Pues vom Fachbereich Migration des Caritasverbandes hatten sich die Delegierten mit den Rahmenbedingungen für Geflüchtete auseinandergesetzt. Die Versammlung kritisierte, dass mit dem Asylpaket II Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus mindestens bis zum Frühjahr 2018 keinen Anspruch auf Familiennachzug haben. Das lasse sich mit den geltenden Grundsätzen der Menschenwürde und des Schutzes der Familie nicht vereinbaren.
Menschen mit subsidiärem Schutzstatus würden in ihrem Herkunftsland von der Todesstrafe, von Folter, von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder willkürlicher Gewalt bedroht. Es müsse davon ausgegangen werden, dass diese Bedrohungen auch für die Familienmitglieder existent seien, die sich noch in dem betreffenden Herkunftsland befinden. Eine Missachtung des sich daraus ergebenden Schutzauftrages dürfe nicht toleriert werden.
Margret-Pues_2017_kleinIn familienpolitischen Diskussionen in Deutschland, so die Position des Familienbundes, sei inzwischen unstrittig, dass die Trennung von Partnern sowohl für die Eltern als auch für die davon betroffenen Kinder hohe Belastungen mit sich bringen. Dagegen werde beispielsweise bei der Praxis des Familiennachzuges von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen eben diese Trennung billigend in Kauf genommen oder sogar unmittelbar verursacht, wenn der Nachzug nur eines Elternteils veranlasst werde.
Daher fordere der Familienbund dringend eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Man müsse dem Anspruch des in Deutschland verfassungsrechtlich garantierten Schutzes von Ehe und Familie sowie den international vereinbarten Mindeststandards für den Schutz von Kindern gerecht werden.
Im Rahmen der Versammlung wählten die Delegierten auch einen neuen Vorstand. Zuvor hatten sie durch eine Satzungsänderung festgelegt, dass der Familienbund künftig durch bis zu vier gleichberechtigte Vorsitzende geführt wird. Komplettiert wird der Vorstand durch einen geistlichen Begleiter und drei Beisitzer, die erst im kommenden Jahr wieder zur Wahl stehen. Mit diesem neuen Vorstandsmodell wolle man auch einem veränderten Familienbild Rechnung tragen, das auf Gleichberechtigung und auf Arbeitsteilung angelegt sei, so die Vorsitzende Marga Apke.
Für die Positionen der gleichberechtigten Vorsitzenden wurden Marga Apke aus Hagen a.T.W., Meike Wenzel aus Osnabrück und Heike Geers aus Kettenkamp gewählt.