Bezahlbarer Wohnraum für Familien – Wohnungsnot von Familien als zentrale Herausforderung der Politik in Bund, Ländern und Kommunen
Gastbeitrag in der Stimme der Familie 02/2018 von Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern und für Integration
65 Jahre Engagement für Familien
Zuerst einmal gratuliere ich Ihnen herzlich zum 65. Geburtstag des Familienbundes der Katholiken und danke Ihnen allen für Ihr großartiges Engagement. Ich selbst bin in Erlangen und damit im Erzbistum Bamberg zuhause und habe dort immer wieder gute Gespräche mit dem Familienbund der Katholiken geführt. Ihr Einsatz für die Familien in unserem Land ist ein kostbares Geschenk für unsere Gesellschaft. Denn Familien sind und bleiben der Kern unserer gesellschaftlichen Entwicklung uns unseres Zusammenhalts. Familien sind darum das Leitbild unserer Gesellschafts- und Sozialpolitik. Das sage ich als Vater dreier inzwischen schon erwachsener Kinder. Das sage ich mit voller Überzeugung als Abgeordneter und Innenminister.
Bezahlbarer Wohnraum für Familien
Sie haben für Ihre Bundesdelegiertenversammlung ein besonders wichtiges Zukunftsthema gewählt: Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum, insbesondere für Familien, ist eines der brennenden Themen unserer Zeit. Unser neuer Bayerischer Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat hier mit dem neu geschaffenen Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ein deutliches Signal gegeben. Und auch wenn ich vom Ressortzuschnitt mittlerweile gar nicht mehr der zuständige Fachminister bin, berichte ich Ihnen heute gerne von unseren kraftvollen Strategien in Bayern für mehr Wohnungsraum für unsere Familien.
Ich schicke aber gleich voraus: Von „Wohnungsnot“, wie es Ihr Motto nennt, kann nicht die Rede sein. Von dem Elend, wie es nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte und das für viele Menschen heute unvorstellbar ist, sind wir trotz des unbestreitbar großen Bedarfs gottlob weit entfernt. Was sollen wir den Flüchtlingen sagen, die in unser Land kommen, wenn wir unsere Wohnungsversorgung als Wohnungsnot bezeichnen?
Dennoch ist klar: Eine angemessene und bezahlbare Wohnung ist ein elementares Grundbedürfnis jedes Menschen. Ein funktionsfähiger Wohnungsmarkt ist damit Voraussetzung für unser gesellschaftliches Miteinander und die Lebensqualität der Menschen im Land.
Sicheres Wohnen
Schon in der Bibel finden sich zahlreiche Stellen, in denen es um das Grundbedürfnis des sicheren Wohnens geht. Bereits zu alttestamentarischer Zeit wünschten sich die Menschen eine sicheres Zuhause vor wilden Tieren, Feinden oder Einbrechern, aber auch eine baulich zuverlässige Behausung, die vor Unwettern schützt, sowie eine dauerhaft feste Wohnstätte, die sicher vor Enteignung und Vertreibung ist.
Auch wenn die Anforderungen an modernes Wohnen seither gestiegen sind, diese Grundbedürfnisse gelten bis heute. Auch heute wollen wir sicher vor Einbrechern und Überfällen wohnen. Wir wünschen uns ein sicheres Zuhause, was Standsicherheit oder den Brandschutz betrifft und wir möchten längerfristig sicher wohnen – ohne Angst vor Kündigungen oder Preissteigerungen, so dass die Wohnung nicht mehr finanziert werden kann.
Das Grundbedürfnis nach einem eigenen geschützten Rückzugsbereich begleitet jeden Menschen. Ungleich bedeutsamer wird dieses Bedürfnis in dem Moment, in dem Kinder kommen und Eltern die Verantwortung und die Verletzlichkeit deutlich spüren.
Es steht daher außer Frage: Wohnen ist nicht nur ein Wirtschaftsgut, Wohnen ist vor allem ein soziales Gut. Wir erwarten daher in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarkts, insbesondere von den aus der Gemeinnützigkeit hervorgegangenen Wohnungsunternehmen, dass ihre oberste Prämisse nicht allein die Gewinnmaximierung ist.
Wenn wir wollen, dass sich Paare für eine Familiengründung mit Kindern entscheiden und unserem Land so Kraft zur Zukunft schenken, dann müssen auch die Ausgangsbedingungen stimmen. Wie kinder- und familienfreundlich unsere Gesellschaft ist, hängt nämlich nicht nur davon ab, um welchen Betrag wir das Kindergeld erhöhen. Wir wollen unseren Familien deshalb mit vielfältigen Aktivitäten beste Zukunftsperspektiven bieten. Familienfreundlichkeit ist ein Kernanliegen und zentrales Zukunftsthema der bayerischen Staatsregierung. Neben Betreuung und Bildung spielt die Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum in einem intakten Wohnumfeld mit einer ausgebauten Infrastruktur aus Ärzten, Kindergarten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, und Freizeitangeboten für die Familien und für die Entwicklung der Kinder eine entscheidende Rolle.
Wohnraumbedarf in Ballungszentren und auf dem Land
Die gute Wirtschaftslage und die damit verbundene anhaltend positive Bevölkerungsentwicklung in Bayern führen insbesondere in den Ballungsgebieten zu stark steigenden Miet- und Kaufpreisen. Dort fällt es sogar normal und gut verdienenden Haushalten schwer, eine angemessene Wohnung zu finanzieren. Am meisten leiden jedoch diejenigen darunter, die finanziell weniger leistungsstark sind, wie insbesondere Senioren, junge Familien und Alleinerziehende. Damit unsere Städte vielfältig, lebendig und lebenswert bleiben, sozial Schwächere nicht buchstäblich an den Rand gedrängt werden, brauchen wir darum in allen Preissegmenten erheblich mehr neue Wohnungen.
Wir dürfen dabei aber auch nicht übersehen, wie wichtig der Neubau oder die Modernisierung und auch der Ersatzneubau von attraktivem Wohnraum auch für die ländlichen Regionen Bayerns sind. Moderner Miet- und insbesondere Eigenwohnraum ist ein wesentlicher Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land.
Es ist darum meine persönliche und politische Überzeugung, dass in einem prosperierenden Land der Staat die Verpflichtung hat, Geld in die Hand zu nehmen und preiswerten Wohnraum für diejenigen zu fördern, die sich alleine nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Daher halte ich die geplante Fortsetzung der Zahlungen des Bundes für die soziale Wohnraumförderung über 2019 hinaus, auf die wir uns in den Koalitionsverhandlungen verständigt haben, für ein richtiges und wichtiges Signal.
Wohnungspakt Bayern und staatliche Wohnraumförderung
Bereits 2015 hat die Bayerische Staatsregierung den Wohnungspakt Bayern beschlossen: Mit Hilfe eines staatlichen Sofortprogramms, eines Förderprogramms für Gemeinden sowie starken Anreizen in der staatlichen Wohnraumförderung stoßen wir in Bayern innerhalb von vier Jahren den Bau von bis zu 28.000 staatlichen oder staatlich geförderten Wohnungen mit Fördermitteln in Höhe von rund 2,6 Milliarden Euro an.
Entsprechend stand 2017 für die staatliche Wohnraumförderung ein Bewilligungsrahmen von insgesamt 618 Millionen Euro zur Verfügung. 2018 steigen die Mittel nochmals auf jetzt 685 Millionen Euro. Damit wird ein höheres Niveau als der bisherige Rekordwert von 1993 erreicht.
Diese erheblichen Anstrengungen zahlen sich aus: So haben wir im Jahr 2017 im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms und des Kommunalen Wohnungsbauprogramms bayernweit insgesamt mehr als 7.000 Wohnungen gefördert. Damit können wir das Spitzenergebnis von 2016 erneut halten. Zusammen mit den Wohnplätzen für Studierende und für Menschen mit Behinderten sind es sogar mehr als 8.500 Wohnungen, die wir gefördert haben.
Experimenteller Wohnungsbau
Neben der rein quantitativen Herausforderung im Wohnungsbau vernachlässigen wir dabei auch die Frage nicht, wie Familien heute und in Zukunft gut wohnen. In den Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus bildet der Bau von bezahlbarem Wohnraum für Familien einen Schwerpunkt. Ob beim Thema Mietwohnungen in der Form von verdichteten Einfamilienhäusern, neuen Verfahren zum kostengünstigen Wohnungsbau oder generationenübergreifende Hausgemeinschaften mit Beteiligung der zukünftigen Mieter – immer war und ist der Bau von geeigneten Wohnungen für Familien ein wichtiger Bestandteil unserer Modellvorhaben.
Das aktuell laufende Modellvorhaben „Innerstädtische Wohnquartiere“ zeigt an elf Projektstandorten in ganz Bayern beispielhaft, wie kostengünstiger, familiengerechter und generationenübergreifender Wohnungsbau in der Stadt heute aussehen kann. Ziel ist es, den Familien durch eine zentrale Stadtlage, eine speziell für ihre Bedürfnisse gestaltete Wohnanlage und eine gelebte Nachbarschaft den Alltag zu erleichtern.
Bedeutung von Wohnungsunternehmen und Kirchen
Die Erfolgsgeschichte in Sachen Wohnraumförderung ist aber nur möglich, weil es Wohnungsunternehmen gibt, die als zuverlässige Partner der staatlichen Wohnraumförderung unsere Programme nutzen und den so dringend erforderlichen Wohnraum schaffen und erhalten. Auch die Kirchen leisten mit ihren Wohnungsunternehmen einen wichtigen Beitrag bei der Schaffung von günstigem Wohnraum. Sei es mit sozial gefördertem Wohnraum oder mit frei finanziertem Wohnraum, der – nicht im Sinne der Gewinnmaximierung – zu sozialverträglichen Preisen angeboten wird.
Förderung von Wohneigentum
Ganz oben auf der Wunschliste stehen bei vielen Familien aber nach wie vor die eigenen vier Wände, am besten mit viel Grün drumherum. Doch für die meisten ist das nur schwer erschwinglich. Deshalb liegt ein eigener Schwerpunkt der Wohnraumförderung in Bayern auf der Bildung von Wohneigentum. Ihr kommt auf lange Sicht zudem eine wichtige Rolle als Altersvorsorge zu. Wohnungspolitischer Vorteil ist: Wer sich ein Haus oder eine Wohnung kauft, macht meistens eine Mietwohnung frei, was wiederum das Angebot an Mietwohnungen erhöht und den Druck auf dem Wohnungsmarkt verringert.
Damit die Wohnraumförderung nicht nur den untersten Einkommensgruppen zugutekommt, hat die Staatsregierung eine Anhebung der Einkommensgrenzen für den Berechtigtenkreis veranlasst. Am 22. März hat Frau Staatsministerin Aigner an ihrem ersten Arbeitstag als Wohnungsbauministerin dem Landtag den Gesetzentwurf zur Annahme empfohlen. Nach dem einstimmig gefassten Gesetzesbeschluss des Landtags gelten ab 01. Mai 2018 höhere Einkommensgrenzen für die künftige Förderung.
Bevorzugte Wohnungsvergabe an Familien
Bei der eigens geregelten Vergabe von freien Sozialmietwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf haben wir bestimmt, dass der besonderen sozialen Dringlichkeit wohnungssuchender Familien durch eine bevorzugte Wohnungsvergabe Rechnung getragen werden kann.
Wohngeld
Wir setzen uns auch für eine regelmäßige Anpassung des Wohngeldes an die jeweiligen individuellen Lebensbedingungen ein, um eine wirkungsvolle Unterstützung sicherzustellen. Die letzte Anpassung und Erhöhung im Jahr 2016 hat vor allem Familien mit Kindern geholfen und gezeigt, wie wichtig es ist, zeitnah auf die Dynamik auf den Wohnungsmärkten und bei der Einkommensentwicklung zu reagieren. Die regelmäßige Überprüfung der Wohngeldleistungen ist daher auch im Koalitionsvertrag verankert.
Familienfreundliche Vereinbarungen im Bundeskoalitionsvertrag
Staatliche Mittel zur Wohnraumförderung alleine reichen jedoch nicht aus. Es sind verschiedene Stellschrauben, an denen gedreht werden muss, um die Wohnungsmärkte gerade in den Ballungsregionen zu entlasten. Damit noch mehr Wohnungen gebaut werden, müssen vor allem die lnvestitionsbedingungen spürbar verbessert werden. Deshalb haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene unter anderem auf steuerliche Anreize für den freifinanzierten Wohnungsbau und finanzielle Unterstützungen zur Förderung der Eigentumsbildung insbesondere für Familien verständigt.
Ein besonders erfreulicher Erfolg ist, dass es uns gelungen ist, die Einführung eines Baukindergeldes im Koalitionsvertrag durchzusetzen. Damit werden Familien bei der Eigentumsbildung mit einem Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren finanziell gefördert. Diese Unterstützung kann sich sehen lassen. Sie hilft Familien tatkräftig dabei, ihren Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen.
Niedrige Grunderwerbssteuer
Mit einer weiterhin niedrigen Grunderwerbsteuer von 3,5 % sorgen wir in Bayern überdies dafür, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ihren Wunsch nach den eigenen vier Wänden leichter erfüllen können. Nur Bayern und Sachsen haben eine derart niedrige Grunderwerbssteuer, in anderen Ländern der Bundesrepublik beträgt sie bis zu 6,5 %.
Und wenn dann noch – wie im Koalitionsvertrag als Prüfauftrag festgelegt – auf Bundesebene ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken eingeführt werden sollte, wären die Rahmenbedingungen für das eigene Heim noch günstiger. Und davon profitieren gerade auch Familien. Ich hoffe deshalb sehr, dass dieser Prüfauftrag schnell umgesetzt und der Freibetrag eingeführt wird.
Beitrag der Gemeinden zum Wohnungsbau
Auch die Gemeinden können selbstverständlich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch die Gewährung direkter Finanzhilfen für den Wohnungsbau familienpolitisch tätig werden. Sie haben darüber hinaus weitere Möglichkeiten – vor allem können Sie individuell auf regionale Besonderheiten reagieren, beispielsweise durch den Erwerb von Belegungsbindungen im Wohnungsbestand. Kommunen können auch den Tausch von Wohnungen organisieren oder mit Hilfe von Umzugsprämien das Freiziehen großer, familiengerechter Wohnungen erleichtern.
Staatsbedienstetenwohnungen als Vorbild für private Arbeitgeber
In Bayern unterstützen wir Beschäftige des Öffentlichen Dienstes und deren Familien auch tatkräftig bei der Wohnungssuche, indem wir die Zahl der Staatsbedienstetenwohnungen in den letzten Jahren massiv aufgestockt haben. Diese Wohnungsfürsorge ist Vorbild auch für private Arbeitgeber. Denn wer gut qualifizierte Arbeitskräfte in den Ballungsräumen bekommen möchte, der sollte auch dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigten und ihre Familien arbeitsplatznahen Wohnraum finden.
Zusätzliche Wohnbauflächen
Die Grundvoraussetzung für die Schaffung des so dringend benötigten Wohnraums ist die ausreichende Bereitstellung von Bauflächen. Deshalb unterstützen wir die Städte und Gemeinden in Bayern fachlich und finanziell bei der Nutzbarmachung von vorhandenen Flächenpotentialen und bei der Ausweisung von neuem Bauland. Wir haben dafür insbesondere die Ausweitung des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens auf den Wohnungsbau am Ortsrand vorangetrieben.
Und wir machen uns außerdem für weitere notwendige Schritte stark – beispielsweise für die Ermöglichung von passivem Schallschutz in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Dadurch wollen wir Hemmnisse bei der Umsetzung des Leitbildes einer „nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege“ beseitigen. Dieses Ziel streben wir auch mit dem neuen Baugebietstyp „urbanes Gebiet“ an.
Wir werden aber natürlich genau beobachten, wie sich die Baulandsituation und die Immobilien- und Mietmärkte entwickeln. Sollte sich herausstellen, dass die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu wenig genutzt werden, wird man auch im Bauplanungsrecht über weitere Maßnahmen nachdenken müssen. Wer neue Gewerbegebiete ausweist, muss sich auch mit den Folgen auseinandersetzen. Und dazu gehört sicher auch die Frage, wo denn die Menschen wohnen, die dort künftig arbeiten.
Auch die Kirchen können einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie Städten und Gemeinden Grundstücke zur Verfügung stellen, beispielsweise in Erbpacht, auf denen die Kommunen dann ihrerseits Mietwohnungen mit einer Förderung aus dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm erstellen.
Städtebauförderung
Und natürlich liefern unsere Programme der Städtebauförderung beim Thema „bezahlbaren Wohnraum schaffen“ einen wertvollen Beitrag. Im Rahmen der Schaffung von Wohnraum im Bestand können in Ausnahmefällen auch kirchliche Institutionen Zuwendungen der Städtebauförderung erhalten. Zuwendungsempfänger der Finanzmittel im Rahmen der Städtebauförderung ist zwar grundsätzlich die Gemeinde, ähnlich wie bei Privateigentümern können die Gemeinden die Fördermittel jedoch auch an kirchliche Institutionen weitergeben. Dies ist beispielsweise in der Initiative „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“ mit der Städtebauförderung möglich.
Mit dieser Initiative werden zwei Hauptanliegen verfolgt. Zum einen werden leerstehende Gebäude saniert und mit neuen Nutzungen wiederbelebt. Verfall und Wertverlust können gestoppt und das Erscheinungsbild des Ortes insgesamt aufgewertet werden. Und zum anderen bietet die Gemeinde anerkannten Flüchtlingen ein neues Zuhause. Da es sich bei den leerstehenden Gebäuden meistens um kleinere Wohneinheiten an verschiedenen Standorten handelt, wird einer Bildung einseitiger Bewohnerstrukturen vorgebeugt. In Zusammenarbeit mit kirchlichen Institutionen werden beispielsweise ein ehemaliger katholischer Pfarrhof in Ainring sowie ein ehemaliges evangelisches Pfarrhaus in Röthenbach realisiert. Derzeit sind bayernweit rund 60 Projekte mit 250 Wohneinheiten in der Umsetzung.
Die Städtebauförderung unterstützt darüber hinaus die bayerischen Städte und Gemeinden dabei, brachliegende Grundstücken des Militärs, der Bahn sowie von Gewerbe und Industrie für Wohnnutzungen zu entwickeln.
Wohnungsgipfel 2018
Im Koalitionsvertrag wurde überdies unter anderem ein „Wohnungsgipfel 2018“ mit Ländern, Kommunen, Vertretern der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Mieter- und Vermieterverbände und der Gewerkschaften vereinbart. In diesem Sinne er-mutige ich Sie als Bundesverband, Ihre Kontakte zu nutzen, um Ihre Interessen deutlich zu formulieren und einzubringen.
Familienland Bayern
Meine Damen und Herren, in Sachen Wohnungsbau für Familien tut sich einiges in unserem Land. Und ich verspreche Ihnen: In Bayern wird bezahlbarer Wohnraum, insbesondere für Familien, auch in Zukunft im Fokus unseres Regierungshandelns stehen. Wir werden unsere Maßnahmen für den Wohnungsbau weiter forcieren und in der neuen Legislaturperiode weitere kraftvolle Akzente für noch mehr Neubau und für mehr bezahlbaren Wohnraum setzen. Wir schaffen Platz für Familien – das ist die beste Investition in die Zukunft unseres Landes!
Dabei kann jenseits des politischen Handlungsraums jeder einzelne das Seine zur Verbesserung der Wohnungsmarktsituation für Familien beitragen: Insbesondere durch Akzeptanz und vielleicht sogar Freude über Neubauvorhaben und Nachverdichtungen in seinem Wohnviertel. Wir brauchen in unserem Land ein positives Klima für mehr neue Wohnungen und Freude über den Zuzug junger Familien. Wir wollen bezahlbares Wohnen für alle!
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